Endreinigung in erster Nacht enthalten

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More-Bookings macht Ihnen keine Vorschriften, wie Sie die Preis-Angaben-Verordnung umsetzen. Verantwortlich für die Einhaltung sind Sie als Vermieter. In Kurzform: Sie müssen dem Gast VOR der Buchung mitteilen, welche Kosten INSGESAMT auf ihn zukommen ohne dass er viel rechnen muss. Das Gesetz macht gerade für Ferienwohnungen komplett Sinn, weil ein getäuschter Verbraucher kein glücklicher Gast werden wird. Unklar im Gesetz geregelt ist wohl, ob Sie verpflichtende Aufschläge (Endreinigung, Buchungsgebühr) einfach nur klar ausweisen müssen und natürlich im Preis-Rechner berechnen müssen, oder ob diese Kosten in den Preis der ersten Nacht eingerechnet werden müssen. Da bei More-Bookings ein Preis-Rechner zur Buchungs-Strecke gehört, gibt es bei uns die Möglichkeit, verpflichtende Extra-Kosten (Endreinigung, Buchungsgebühr und ggf. Bettwäsche) und freiwillige Extra-Leistungen separat auszuweisen.

Wenn Sie lieber auf der sicheren Seite der Preisangaben-Verordnung bleiben wollen, dann rechnen Sie diese Extra-Leistungen doch einfach in den Preis für die erste Nacht ein. Im Extra-Text unter der Preis-Liste können Sie dann ja noch einmal darauf hinweisen, dass diese Leistungen im Preis der ersten Nacht enthalten sind.


Und damit die Aufschläge nicht doppelt berechnet werden, sollten Sie die Kosten für Endreinigung und Buchungsgebühr in der Preisliste auf "0" setzen.